Die aktuelle Lage in Polen und Ungarn lässt aufhorchen. Nicht nur, dass in beiden Ländern gegen Menschenrechte verstoßen wird, sie widersetzen sich auch der geltenden rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union. Obgleich sich beide Länder für die Einhaltung der europäischen und demokratischen Werte verpflichtet haben, sind LSBTIQ* Menschen nun die Leidtragenden.
Der CSD Deutschland e.V. als Dachverband der 80 CSD’s in Deutschland sieht sich alarmiert von der Entwicklung in Polen und Ungarn, die unsere Community direkt betrifft.
Nahezu 100 Städte und Kreise unseres Nachbarlandes und EU-Partners haben sich zu sogenannten „LGBT- freien-Zonen“ erklärt. In Ungarn sind Trans* Menschen nahezu nicht mehr existent, da ihre Lebenssituation nicht mehr erfasst werden darf. Wir sind betroffen über diese Verschärfung der Lebensumstände unserer Freundinnen und Freunden in Polen und Ungarn und fragen uns, wie dieses menschenrechtsverletzende Vorgehen in einem EU-Mitgliedsstaat möglich ist.
Die Grundwerte der EU
Mit großer Aufmerksamkeit verfolgen wir daher die Entwicklungen in zahlreichen Ländern, in denen Menschenrechte von LGBTIQ*-Personen noch immer verletzt werden. Die Situation von LGBTIQ* in Polen ist insbesondere vor dem Hintergrund der Beschlüsse einer ganzen Reihe von Kommunal- und Regionalverwaltungen v.a. im Südosten Polens zu sogenannten „LGBTIQ*-Ideologie freien Zonen“ oder zur sogenannten „Kommunalen Charta für Rechte der Familien“ bedenklich. Derzeit sind uns 89 derartige Beschlüsse bekannt. Solche Beschlüsse sind unseres Erachtens nicht vereinbar mit den Grundwerten der EU.
In Zeit der Covid-Pandemie müssen wir unsere Aufmerksamkeit verdoppeln, denn es sind immer die Rechte von Minderheiten, die in Krisenzeiten als erste vernachlässigt werden. “Der Einsatz für die Menschenrechte von LGBTIQ* ist und bleibt integraler Bestandteil der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung – deutschland-, europa- und weltweit. Daher setzen wir uns zum Schutz der Menschenrechte von LGBTIQ*-Personen aktiv gegen die Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität ein.”, so Staatsminister für Europa Michael Roth; MdB auf Nachfrage.
Dein Geschlecht, deine Rechte
Die ungarische Regierung will in offiziellen Dokumenten für trans* Menschen demnächst nur noch das „Geschlecht bei Geburt“ erfassen lassen. Einen Tag nach dem Transday of Visibility (TDOV) am 31.03.2020 kündigte die ungarische Regierung an: Sie wolle einen Gesetzesentwurf verabschieden, der ungarischen Trans* Menschen verbietet, ihren Namen und ihren Personenstand offiziell zu ändern. Damit würde es künftig in Ungarn nicht mehr möglich sein, das rechtliches Geschlecht zu ändern. Der Gesetzesvorschlag ignoriert internationale Menschenrechtsprinzipien und auch das ungarische Verfassungsgericht. Die ungarische Regierung gilt als LGBTI*-feindlich. 2012 hatte seine Regierung eine neue Verfassung verantwortet, die die Ehe als Verbindung aus Mann und Frau definiert.
“Auf europäischer Ebene setzten sich die EU-Mitgliedsstaaten, die EU-Kommission und das Europäische Parlament seit vielen Jahren für die Gleichstellung von LGBTIQ* ein”, so Roth weiter. Im Dezember 2015 hat die Europäische Kommission eine Maßnahmenliste zur Förderung der Gleichstellung von LGBTIQ* vorgelegt. Der Rat der Europäischen Union hat in seinen Schlussfolgerungen von Juni 2016 die Mitgliedsstaaten ersucht Maßnahmen zu ergreifen, um die Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität zu bekämpfen und gleichzeitig die EU-Kommission verpflichtet, jährlich über die Fortschritte bei der Förderung der Gleichstellung von LGBTIQ* zu berichten.
Toleranz und Solidarität für LSBTIQ*
Der jüngste Jahresbericht, der sowohl rechtliche Maßnahmen als auch Projekte zur Gleichstellung von LGBTIQ* darstellt, wurde im März 2019 veröffentlicht. Darüber hinaus hat die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte jüngst ihre zweite Untersuchung zur Diskriminierung von LGBTIQ* durchgeführt, deren Ergebnisse 2020 veröffentlicht werden.
Das Europäische Parlament verurteilte die genannten Beschlüsse zu „LGBTIQ*-freien Zonen“ in Polen in einer Entschließung vom 18. Dezember 2019 scharf und hat Polen aufgefordert, diese zurückzuziehen, da sie den europäischen Werten der Toleranz und Solidarität diametral entgegenstehen.
Von der Kommissionspräsidentin Frau von der Leyen hört man zu Ungarn und Polen nur zaghafte Worte und auch nur im Zusammenhang zur Corona-Krise. Geschlechtliche Vielfalt ist ein Menschenrecht und muss vor nachhaltigen Eingriffen durch einzelne Staaten wie Ungarn und Polen geschützt werden! Die EU muss endlich Haltung zeigen und es müssen spürbare Konsequenzen folgen!
Es darf nicht sein, dass fundamentalistische religiöse Gruppen, Antifeministinnen und populistische Kreise des rechten Randes diese Thematik besetzen und deren Vorurteile zur Norm werden!
Was wir tun können, ist Solidarität bekunden, lauter werden und uns für mehr Sichtbarkeit und Akzeptanz und für ein modernes Selbstbestimmungsgesetz einsetzen. Dessen Leitbild sollte die persönliche Freiheit und nicht irgendeine Ordnungsvorstellung über die Geschlechter sein. Es ist höchste Zeit, dass die tatsächliche Vielfalt von Identitäten akzeptiert wird, anstatt LGBTIQ* Menschen in vorgegebene Raster zu pressen.
Für unser weiteres Bemühen, im Kampf gegen die anhaltende Diskriminierung gab uns Herr Staatsminister Michael Roth; MdB mit auf den Weg, dass “Die Bundesregierung auch in Zukunft alles daran setzen wird, den Dialog mit unseren europäischen Partnern zu intensivieren. Es ist für sie sehr wichtig, uns als konstruktiven und kritischen Partner zu diesem wichtigen Thema, das für die Menschenrechtspolitik innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union von großer Bedeutung ist, an ihrer Seite zu wissen.”
Herr Roth bedankt sich schon jetzt für den unermüdlichen Einsatz und begrüßt weitere gemeinsame Schritte.
Wir werden (nicht nur) ihn in die Pflicht nehmen. Versprochen!